Laut Empfehlung der Kirchen und Landesverbände sollen 20 Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung im Kindergarten durch Elternbeiträge aufgebracht werden. Auch die Gemeinde Weingarten strebt diesen Kostendeckungsgrad an.
Das bedeutet, dass höhere Kosten, vor allem durch Tariferhöhungen fürErzieher/innen, zur Erhöhung der Beiträge führen. Niemand findet Gebührenerhöhungen gut. Aber es sind sich alle einig, dass die engagierte
Arbeit der Mitarbeiter/innen in den Kindergärten durch eine entsprechende
Entlohnung gewürdigt werden muss. Leider erlaubt es unsere Haushaltslage nicht, auf höhere Elternbeiträge zu verzichten.
Die Gebührenerhöhung erfolgt allerdings nicht mehr prozentual für die
verschiedenen Betreuungsformen, sondern wird auf alle gleichmäßig verteilt. Damit folgt der Gemeinderat einem Wunsch der Eltern, damit die Schere zwischen den unterschiedlichen Betreuungsformen nicht weiter aufgeht. Wir begrüßen auch die Regelung für Drittkinder und weitere Kinder: Leben in einer Familie drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren, wird der Kindergartenbeitrag für diese um 40 Prozent ermäßigt. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, um die finanzielle Belastung dieser Familien zu reduzieren.