Die CDU-Fraktion informiert: Weingarten will bis 2020 drei große Bauvorhaben im Ort abschließen
Weingarten wird von heute bis zum Jahr 2020, wenn alles planmäßig verläuft, drei große Projekte und damit aber auch drei Großbaustellen zu bewältigen haben, die zum Teil parallel zueinander abgewickelt werden. Das betrifft die restliche Sanierung der Kirchstraße einschließlich der Neugestaltung des Kirchplatzes sowie die Fortsetzung der Sanierung der Burgstraße in zwei weiteren und der Jöhlinger Straße in drei Bauabschnitten.
Dass sich bei den drei Großbaustellen zeitliche Überschneidungen nunmehr nicht mehr vermeiden lassen, war von Bürgermeister Eric Bänziger und dem Gemeinderat zwar so nicht geplant, hat sich aber durch verschiedene Umstände so ergeben. So hätte die Kirchstraße samt Kirchplatz bereits im vergangenen Jahr „in trockenen Tüchern“ sein müssen, und auch mit dem zweiten Bauabschnitt der Burgstraße hätte begonnen werden sollen.
Da aber wegen der hohen Auslastung der Tiefbaufirmen und des engen Zeitrahmens im vergangenen Jahr für die Kirchstraße gar kein Angebot und für die Burgstraße nur ein einziges abgegeben wurde, hat der Gemeinderat beide Ausschreibungen aufgehoben. Denn grundsätzlich sollten bei der Vergabe von Leistungen durch die „öffentliche Hand“ stets mehrere Angebote von verschiedenen Bietern vorliegen.
Die CDU-Fraktion hat aus diesen Erfahrungen die richtigen Konsequenzen gezogen und noch 2017 einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat eingebracht. Darin wurde gefordert, die Bauarbeiten künftig seitens der Gemeinde besser zu koordinieren und den Baufirmen für deren Arbeitsplanungen längere Fristen einzuräumen.
Wegen der Diskussion um zu kurze Fristen hatten das Ortsbauamt und das beauftragte Ingenieurbüro vorgeschlagen, dass die Ausschreibungen künftig im Oktober stattfinden, im Dezember die Vergabe erfolgen und im März mit dem Bau begonnen werden solle. Die Frist von drei Monaten zwischen Vergabe und Baubeginn fanden wir von der CDU-Fraktion jedoch immer noch als zu kurz. Die Firmen bräuchten mehr Zeit zum Disponieren.
In der deshalb geänderten einstimmigen Beschlussfassung hieß es dann: „Der Beginn der Bauarbeiten muss spätestens sechs Monate nach der Vergabe erfolgen. Auf eine möglichst kurze Bauzeit ist hinzuwirken.“
Die nunmehr praktizierten Vorlaufzeiten und erweiterten Fristen haben sich bereits bewährt. Denn bei der Vergabe der beiden Großaufträge für den zweiten Bauabschnitt der Burgstraße und für den Kirchplatz haben auf die jeweilige öffentliche Ausschreibung hin mehrere Firmen Angebote eingereicht, so dass es Vergleichbarkeit und einen echten Wettbewerb gab. Durch den Zuschlag an den jeweils günstigsten Bieter wird die Gemeinde bei diesen beiden Bauvorhaben beträchtliche Mittel sparen. Dasselbe erhoffen wir uns auch für die drei Bauabschnitte des Großprojekts Sanierung und Neugestaltung der Jöhlinger Straße.