Aufhebung der Ausschreibung Burgstraße war eine richtige Entscheidung des Gemeinderats

Der erste Bauabschnitt der Burgstraße ist fertig gestellt und kann wieder uneingeschränkt befahren werden. Deshalb sollte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Entwässerungs-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt von der Bruchsaler Straße (B3) bis zur Paulusstraße vergeben. Daraus wurde allerdings aus verschiedenen Gründen nichts, da dem Gemeinderat leider nur ein Angebot vorlag.
Aufgrund der Höhe der Baukosten für das Gesamtprojekt mussten die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Dazu war eine Vorinformation am 6. April im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen, und die Auftragsbekanntmachung wurde dort am 29 April veröffentlicht. Parallel dazu wurde auch eine Anzeige in den BNN geschaltet.
 
Bis zum Eröffnungstermin wurden zwar von zehn Baufirmen die Unterlagen angefordert, aber nur ein Angebot fristgerecht abgegeben. Dieses einzige zur Submission vorliegende Angebot lag mit 2,845 Millionen Euro um rund 400 000 Euro (16,5 Prozent) über der aktuellen Kostenfortschreibung von 2,441 Millionen Euro. Die Kostensteigerung resultiert zum großen Teil aus dem Bereich „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“.
 
Die Gemeindeverwaltung ließ die Möglichkeit der Aughebung der Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des geschätzten Auftragswertes durch eine Anwaltskanzlei überprüfen. Laut deren Stellungnahme sei eine Aufhebung der aktuellen Ausschreibung mit erheblichen rechtlichen Risiken einer Schadensersatzklage verbunden. Die Rechtsprechung gehe erst bei einer Abweichung von mindestens 20 bis 30 Prozent von Unwirtschaftlichkeit aus.
 
Die Gemeinderäte sahen dies jedoch anders. Gerhard Fritscher bezeichnete im Namen der CDU-Fraktion die hohen Mehrausgaben von 17 Prozent als inakzeptabel und bewertete das Risiko der Regresspflicht als gegen Null gehend. Diese Meinung hat sich inzwischen auch bestätigt. So informierte Bürgermeister Eric Bänziger die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik in dessen jüngster Sitzung am Montagabend darüber, dass die betroffene
 
Firma keine Klage auf Schadensersatz gegen die Gemeinde erheben werde. Sie wolle lediglich ihre Kosten für die Kalkulation und Erstellung des Angebots ersetzt haben. Insofern war der Gemeinderatsbeschluss, den die CDU-Fraktion geschlossen mitgetragen hat, auch politisch richtig.